Freitag, 4. September 2009

Statement der Société Nautique de Genève, Titelverteidiger des 33. AC

04.09.09 - „Es ist schade, dass BMW Oracle und der Golden Gate Yacht Club (GGYC) an ihrem Plan festhalten, den America's Cup mit Rechtsklagen anstatt auf dem Wasser zu gewinnen. Dies ist nun das sechste Mal, dass sie den Titelverteidiger vor Gericht zerren. Vielleicht liegt der wahre Grund dafür, dass Larry Ellison immer wieder vor Gericht zieht, darin, dass er davon ablenken will, dass sein Boot nicht den Abmessungen in ihrem Certificate of Challenge entspricht.

Dass der Golden Gate Yacht Club über die Austragung des Matchs spekuliert, noch bevor die Notice of Race und die Segel-Instruktionen überhaupt geschrieben und veröffentlicht sind, ist einfach verfrüht und purer Eigennutz. Sie zielen darauf ab, die Reputation und die Leistungen des Titelverteidigers des America's Cup, der Société Nautique de Genève (SNG) und des America's Cup selbst zu verunglimpfen. BMW Oracle zerrt den America's Cup einmal mehr ohne haltbaren Grund durch die Gerichtssäle.

Die Regeln des America's-Cup-Matchs wurden von den Ausrichtern der Stiftungsurkunde vor 130 Jahren niedergeschrieben, als andere amerikanische Yachtclubs die Titelverteidiger waren. Sie sind nicht dazu da, wie es der Golden Gate Yacht Club oder BMW Oracle heute, als Challenger, gerne hätten, um ihren Absichten zu genügen.“

Die Tatsachen sind klipp und klar:

1. Wenn es kein einvernehmliches Agreement zwischen Defender und Challenger gibt, wird der America's Cup durch die festgelegten Bestimmungen der Deed of Gift geregelt.

2. In Übereinstimmung mit der Stiftungsurkunde, und wie es auch bei allen vergangenen America's Cups der Fall war, ist der titelverteidigende Yachtclub der Organisator des Matchs.

3. Die Stiftungsurkunde legt fest, dass das herausfordernde Boot gewisse Masse nicht überschreiten soll. Der GGYC sprach in seiner Notice of Challenge von einer 90x90-Fuss-Yacht. Heute müssen sie nun ihre eigene gewollte und aus freien Stücken eingereichte Entscheidung respektieren und die Yacht, mit der sie teilnehmen, muss diese Dimensionen aufweisen, wie es von der Deed of Gift verlangt wird und von Richterin Kornreich angeordnet wurde. Die SNG möchte nicht, dass der GGYC disqualifiziert werden muss, sie haben genügend Zeit, ihr Boot so zu verändern, dass es ihren Angaben entspricht.

4. Die Matchregeln werden jene der Stiftungsurkunde sein sowie die ISAF Racing Rules of Sailing, welche vom Internationalen Segelverband geschrieben und propagiert und von Yachtclubs rund um den Globus angewendet werden, darunter auch der GGYC und die SNG.

5. Die Matchregeln werden in einer Notice of Race festgehalten, die am 6. November 2009 publiziert wird, und in den die Segelinstruktionen, die am 8. Januar 2010 publiziert werden. Diese Daten sind um einiges früher angesetzt als 1988, wo ein amerikanischer Titelverteidiger – dessen Chief Operating Officer Tom Ehman hiess – dem damaligen Challenger die gleichen Dokumente zugänglich machte. Damals wurde letztmals strikt nach den Regeln der Stiftungsurkunde um den Cup gesegelt.

6. Die SNG hat dem GGYC freiwillig und im Voraus Details zu den Regeln und Abläufen bekannt gegeben, welche die Konstruktion und die Masse der teilnehmenden Yachten beeinflussen. Zudem beantwortet sie weiter Fragen und informiert den GGYC über diese Dinge, um den Amerikanern zu ermöglichen, ihre Yacht „USA“ vorzubereiten.

7. Alle Schiedsrichter und Mitglieder der Internationalen Jury werden ausschliesslich durch die International Sailing Federation (ISAF) ausgewählt. Wie bei allen Regatten und Sportbewerben werden sie, genau wie die Teilnehmer, den Regeln des Wettbewerbs verpflichtet sein.

8. Der Supreme Court des Staates New York hat das Agreement zwischen der SNG und der ISAF geprüft, das auf frühere Agreements folgt, die vom GGYC gutgeheissen worden waren, und ist zu folgendem Schluss gekommen: „[das Agreement] widerspricht nicht irgendwelchen Bestimmungen in der Stiftungsurkunde oder in den anzuwendenden Regeln. Es gibt auch nichts am Agreement an sich auszusetzen.„