Donnerstag, 11. Juni 2009

Beim Boot-Spass auf dem Rhein lauern Gefahren

11.06.09 - kapo-tg/Den Hochrhein mit Booten zu befahren macht Spass und ist ein besonderes Naturerlebnis. Ein gefährliches jedoch: Immer wieder kommt es zu Unfällen. Wer aber einige elementare Regeln befolgt, minimiert das Risiko.

Die Hochrheinstrecke zwischen Eschenz und Schaffhausen lockt jedes Jahr Tausende von Wassersportlern an. Die Unfallzahlen zeigen aber auf, dass die Freizeitkapitäne und Badenden vor allem auf und in den schnell fliessenden Gewässern die Gefahren vielfach unterschätzen. Damit das Vergnügen auf einer der schönsten Stromlandschaften Europas nicht zum Albtraum wird, müssen unbedingt die elementaren Verhaltensregeln beachtet werden.

Badende (Schwimmer) und Führer von so genannt motorlosen Vergnügungsschiffen (Schlauchboote, Kajaks, etc.) müssen sich ausserhalb des markierten Fahrwassers (weisse Seite) aufhalten, am besten stets in der Nähe des Ufers. Es gilt, genügend Abstand zu Fahrgast- oder Kursschiffen, Wiffen (Fahrwasserzeichen) und Brückenpfeilern einzuhalten. In Diessenhofen ist das Begegnen mit Kursschiffen besonders heikel: Dort müssen Freizeitkapitäne auf die rechte, beziehungsweise deutsche Rheinseite ausweichen.

Der Konsum von Alkohol sollte vermieden werden. Wenn Boote nicht rechtzeitig am abgemachten Zielort eintreffen, muss unverzüglich die Polizei benachrichtigt werden. Ebenfalls, wenn nach einer Havarie das Boot oder persönliche Effekten im Wasser zurückgelassen werden mussten. Wer ein Boot steuert, sollte vorab den unbekannten Flussabschnitt erkunden und sich von ortskundigen Personen beraten lassen.

Es dürfen nur vorschriftsgemäss gekennzeichnete Schiffe/Boote eingesetzt werden (über 2,5 m Länge mit behördlich zugeteiltem Kennzeichen, übrige mit Name, Adresse und Telefonnummer des Eigentümers). Jedes Boot hat eine Nutzlast, die nicht überschritten werden darf. Auf keinen Fall dürfen Boote zusammen gebunden werden, weil so an Fahrwasserzeichen sehr gefährliche Situationen entstehen können.

Freizeitkapitäne müssen dafür sorgen, dass Kinder und ungeübte Schwimmer immer eine passende Rettungsweste mit Kragen oder einen Rettungskragen tragen. Auch beim Treibenlassen gilt es, immer aufmerksam zu bleiben (mit offenen Augen und Ohren).

Auch beim Baden lauern Gefahren. So sollte man nie überhitzt ins Wasser steigen und immer eine gut auffallende Kopfbedeckung tragen (Badekappe oder Sonnenhut). Zu lange Schwimmstrecken und die Nähe zu Schiffen sind zu meiden, beim Aufziehen eines Gewitters ist das Wasser zu verlassen.

Informationsmaterial über Vorschriften und Verhaltensregeln auf der Hochrheinstrecke sind auf der Website der Kantonspolizei Thurgau unter www.kapo.tg.ch zu finden.

Merkblätter:
Merkblatt allgemein >, Merkblatt Schweimmen Rhein >, Merkblatt Schlauchboote Rhein >



Das Freizeitvergnügen auf dem Hochrhein birgt Gefahren (Bilder: Kapo TG)