Mittwoch, 19. März 2008

Urteil bestätigt die America's Cup

Valencia, Spanien, 18. März 2008: Richter Herman Cahn vom OberstenGerichtshof des Staates New York verkündete heute ein Urteil, in dem dieGültigkeit der Herausforderung des Golden Gate Yacht Club für den 33.America's Cup bestätigt wird. Cahn wies damit einen späten Einspruch desTitelverteidigers ab, die frühere Entscheidung zugunsten des GGYC neu zuverhandeln.

"Wir sind sehr zufrieden mit dieser Entscheidung. Das Gericht hat festgestellt,dass unsere Herausforderung im vollen Umfang den Anforderungen des Deed of Gift entspricht, und wir bereiten uns nun auf die nächste Regatta vor", sagte Tom Ehman, der Sprecher des Clubs. In dem heutigen Urteil bestätigt das Gericht seine Entscheidung vom 27. November 2007, wonach der GGYC der gültige Herausforderer um den Cup ist.Der Titelverteidiger, die Societe Nautique de Geneve (SNG), hatte den Antraggestellt, diese Entscheidung neu zu verhandeln und sich dabei auf eine neueBehauptung gestützt, wonach die Herausforderung des US-amerikanischen Clubs nicht den Anforderungen das Deed of Gift entspreche. Dies hat das Gericht nun zurückgewiesen.

Es kommt nun zu einem Deed-of-Gift-Match, denn der Titelverteidiger hatdeutlich gemacht, dass er auf die vom GGYC vor und nach der Entscheidungdes Gerichts im November unterbreiteten Angebote für eine konventionelleRegatta mit einem im gegenseitigen Einvernehmen festgelegten Reglement und mit allen Teams nicht eingehen will.