Dienstag, 29. Juni 2010

Sucheinsätze der Wasserschutzpolizei nach vermissten Schwimmern

29.06.10 - (IBN) Innerhalb nur weniger Tage musste die Wasserschutzpolizei Überlingen gleich zwei umfangreiche Sucheinsätze auf dem Bodensee einleiten, nachdem Schimmer als vermisst gemeldet wurden.

So teilten mehrere Jugendliche in der Nacht zum Sonntag, gegen 22.00 Uhr der Polizei mit, dass zwei 15-Jährige vor rund zwei Stunden von Überlingen nach Dingelsdorf schwimmen wollten, seitdem nicht mehr zurückgekehrt sind und sich auch nicht mehr gemeldet hätten.

Ein weiterer vermisster Schwimmer im Bodensee vor Sipplingen wurde in der Nacht zum Dienstag, gegen 22.15 Uhr bei der Wasserschutzpolizei Überlingen gemeldet. Ein 38-jähriger Mann sei gegen 20.00 Uhr vom Strandbad Sipplingen aus zum Schwimmen in den See gestiegen, seitdem fehle von ihm jede Spur.

Da die Wasserschutzpolizei in beiden Fällen Badeunfälle nicht ausschließen konnte, leiteten sie jeweils umfangreiche Sucheinsätze nach den Vermissten ein. An dieser Suche beteiligten sich mehrere Boote der Wasserschutzpolizei, der DLRG sowie Privatpersonen. Ebenso wurde das Ufergelände durch Polizeistreifen abgesucht und die Besatzung eines Polizeihubschraubers mit Nachtsichtgerät alarmiert.

Für beide Sucheinsätze konnte glücklicherweise jedoch Entwarnung gegeben werden, nachdem die Vermissten wohlbehalten wieder aufgetaucht waren. Die beiden Jugendlichen waren in der Nähe von Dingelsdorf an Land gegangen und hatten sich daraufhin telefonisch bei ihren Eltern gemeldet, um sie abzuholen. Der 38-Jährige hatte ebenfalls noch in dieser Nacht mit der DLRG am Yachthafen in Sipplingen Kontakt aufgenommen. Er wollte seine immer noch am Ufer des Strandbades liegende Kleidung abholen.

In diesem Zusammenhang appelliert die Wasserschutzpolizei eindringlich an Badegäste, bei einem längeren Aufenthalt im Bodensee ihre Absichten vorab Familienangehörigen oder Bekannten mitzuteilen und dafür Sorge zu tragen, dass ihre Kleidung oder sonstigen persönlichen Gegenstände nicht herrenlos am Seeufer zurück bleiben. Denn gerade durch fehlende Informationen über ihre Absichten oder am Ufer zurückbleibende Gegenstände haben Badegäste auch schon in der Vergangenheit immer wieder personalintensive und kostspielige Sucheinsätze ausgelöst.

Eine Gefahrenquelle, die vielfach unterschätzt oder einfach nur ignoriert wird, bildet das Baden im Bereich von Anlegestellen oder Hafeneinfahrten. Auch wenn hier keine ausdrücklichen Verbotsschilder angebracht sind, so ist das Baden im Umkreis von 100 Metern um Hafeneinfahrten und Schiffsanlegestellen gemäß den Vorschriften der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung (BSO) untersagt und können mit Verwarnungs- oder Bußgeldern geahndet werden. Allein am Montagnachmittag haben Jugendliche gleich mehrfach dieses Badeverbot – trotz Hinweise von Privatpersonen - an der Einfahrt zum Überlinger Mantelhafen ignoriert, weshalb die Wasserschutzpolizei einschreiten musste.