
Aufgrund Artikel 4, Absatz 3 der Verordnung über Yachten und Boote (Narodne novine, kroatisches Amtsblatt, Nummer 27/05, 57/06, 80/07, 3/08 und 18/09) werden die von den zuständigen Behörden ausgestellten Zeugnisse fremder Staaten für das Führen der Boote und Yachten unter kroatischer Flagge wie folgt anerkannt: Liste >
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