Donnerstag, 24. Januar 2008

Richter Cahn prüft die Argumente der SNG

New York, 23. Januar 2008. Richter Hermann Cahn vom New York State Supreme Court hörte heute Argumente an zur Frage, ob der Golden Gate Yacht Club dem aktuellen Halter des Cups, der Société Nautique de Genève, und ihrem Team Alinghi eine rechtmässige „Deed of Gift“-Challenge für den 33. America’s Cup überbracht hat.

„Wir sind froh, dass wir unsere Standpunkte darlegen konnten und denken, dass das Gericht unseren Argumenten gegenüber empfänglich war“, sagte Lucien Masmejan, führender Rechtsvertreter für die SNG. „Wir freuen uns auf einen Gerichtsbeschluss, der die Frage der Rechtmässigkeit der GGYC-Challenge gezielt angeht.“

Richter Cahn erlaubte der SNG, die Argumente des GGCY weiter zu prüfen, und lud die SNG ein, am Montag zu diesen Themen weitere Einreichungen vorzunehmen, auch zur Definition „Kielyacht versus Mehrrümpfer“. Die Einreichungen der SNG werden unterstützt durch die Interpretation der International Sailing Federation, die dem Gericht präsentiert wurde (im Anhang).

Ein Ausgang zugunsten der SNG würde den 33. America’s Cup wieder auf Kurs bringen – in Richtung eines Anlasses 2011 in Valencia, Spanien, an dem mehrere Herausforderer teilnehmen können. Die Deed of Gift überträgt Alinghi und der SNG als Treuhänderin die grosse Verantwortung, die Integrität dieses Weltklassesportanlasses zu bewahren. Anhang >


© Th.Martinez/Alinghi