Dienstag, 22. Juni 2010

Beim Freizeit-Spass auf dem Rhein lauern Gefahren

22.06.10 - Der Hochrhein bietet für Schwimmer und Freizeitkapitäne ein besonderes Naturerlebnis. Ein gefährliches jedoch; Immer wieder kommt es zu brenzligen Situationen oder Unfällen aufgrund von Fährlässigkeit und Nichteinhaltung von Verhaltensregeln. Wer aber einige elementare Regeln befolgt, minimiert das Risiko. Die Hochrheinstrecke zwischen Eschenz und Schaffhausen lockt jedes Jahr Tausende von Wassersportlern an. Die Erfahrungen zeigen aber, dass die teilweise ortsunkundigen Freizeitkapitäne und Badenden vor allem auf und in dem schnell fliessenden Gewässer die Gefahren vielfach unterschätzen. Damit das Vergnügen in einer der schönsten Stromlandschaften Europas nicht zum Albtraum wird, müssen unbedingt die elementaren Verhaltensregeln beachtet werden.

Badende (Schwimmer) und Führer von so genannt motorlosen Vergnügungsschiffen (Schlauchboote, Kajaks, etc.) müssen sich ausserhalb des markierten Fahrwassers auf der Weissen Seite der Wiffen (Fahrwasserzeichen) aufhalten, am besten in der Nähe des Ufers. Es gilt, genügend Abstand zu Fahrgast- oder Kursschiffen, Wiffen und Brückenpfeilern einzuhalten. In Diessenhofen ist die Begegnung mit Kursschiffen besonders heikel: Dort müssen Freizeitkapitäne auf die rechte, beziehungsweise deutsche Rheinseite ausweichen, da die Kursschiffe die ganze Rheinbreite zum Wenden benötigen.

Wenn Boote nicht rechtzeitig am abgemachten Zielort eintreffen, muss unverzüglich die Polizei (Notrufnummer 117) informiert werden. Ebenso, wenn nach einer Havarie das Boot oder persönliche Effekten im Wasser zurückbleiben. Wer ein Boot steuert, sollte vorab den unbekannten Flussabschnitt erkunden, keinen Alkohol trinken und sich von ortskundigen Personen beraten lassen.

Es dürfen nur vorschriftsgemäss gekennzeichnete Boote eingesetzt werden. Bei einer Länge von über 2,5 m Länge braucht es ein behördlich zugeteiltes Kennzeichen, alle anderen Wasserfahrzeuge müssen mindestens mit Name, Adresse und Telefonnummer des Eigentümers versehen sein. Jedes Boot hat eine Nutzlast, die nicht überschritten werden darf. Auf keinen Fall dürfen Boote zusammengebunden werden, weil so an Fahrwasserzeichen sehr gefährliche Situationen entstehen können.

Freizeitkapitäne müssen dafür sorgen, dass Kinder und ungeübte Schwimmer immer eine passende Rettungsweste mit Kragen oder einen Rettungskragen tragen. Auch beim Treibenlassen gilt es, immer aufmerksam zu bleiben. Beim Baden lauern ebenfalls Gefahren. So sollte man nie überhitzt ins Wasser springen und immer eine gut auffallende Kopfbedeckung tragen (Badekappe oder Sonnenhut). Zu lange Schwimmstrecken und die Nähe zu Schiffen sollten vermieden werden.

Informationsmaterial über Vorschriften und Verhaltensregeln auf der Hochrheinstrecke sind bei allen Dienststellen der Wasserschutz- und Seepolizeien erhältlich, bzw. können auf deren Homepage eingesehen und heruntergeladen werden.

Kantonspolizei Thurgau
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Schaffhauser Polizei
Wasserpolizei

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Polizeidirektion Konstanz
Wasserschutzpolizei

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