08.05.10 - Eine Überprüfung der Schifffahrtszeichen am bayerischen Bodensee hat ergeben, dass an insgesamt vier Stellen am bayerischen Bodenseeufer seewärts der Schifffahrtszeichen E.6 "Kennzeichnung der Mindestwassertiefe" die Mindestwassertiefe weniger als 2 m beträgt. Es handelt sich hierbei um folgende Wasserflächen:
- östliche Landungssteg Nonnenhorn
- Alwinder Berg
- Schachener Berg
- Westlich Schlagwerk Lindau Insel
Seewärts der Seezeichen sollte bei einem Pegelstand von 2,50 m am Pegel Konstanz eine Mindestwassertiefe von 2 m gegeben sein. Der Wasserstand beträgt an diesen Stellen bei einem Pegel von 3 m teilweise nur noch knapp einen Meter. Vor einer Versetzung der Seezeichen muss erst eine genauere Neuvermessung der Untiefen erfolgen. Sowohl die Vermessung als auch die Versetzung der Seezeichen, werden einige Zeit in Anspruch nehmen. Die zuständigen Behörden werden die Versetzung der Schifffahrtszeichen so bald wie möglich veranlassen.
Da eine provisorische Kennzeichnung der Untiefen schwierig ist, sollten die Bootsführer diese Gebiete weiträumig seewärts umfahren und in diesen Gebieten besonders vorsichtig zu navigieren.