Dienstag, 3. November 2009

Société Nautique de Genève legt Berufung ein

03.11.09 - Der Titelverteidiger des 33. America’s Cup, die Société Nautique de Genève (SNG), wird gegen den Entscheid von Richterin Kornreich vom New York Supreme Court vom 30. Oktober Berufung einlegen; Kornreich lehnte Ras al-Khaimah in den Vereinigten Arabischen Emiraten als Austragungsort für den 33. America’s Cup ab. Die SNG hat um ein beschleunigtes Berufungsverfahren ersucht, um jegliche Verzögerung des „Deed of Gift“-Matchs im Februar 2010 zu vermeiden.

Die Wahl fiel auf Ras al-Khaimah gestützt auf die unmissverständliche Sprache von Richter Cahns (Kornreichs Vorgänger) Gerichtsbeschluss vom Mai 2008, der festlegte, dass der Austragungsort des 33. America’s Cup in „Valencia oder an irgendeinem anderen von der SNG gewählten Ort“ sein könne.

Der Ort in den Emiraten wurde vom Titelverteidiger aus verschiedenen Gründen ausgesucht: passenden Wetterbedingungen für einen „Deed of Gift“-Match im Februar, die Infrastruktur, die vom Land geboten wird, und die Erfahrung der Vereinigten Arabischen Emirate in der Ausrichtung von erstklassigen Sportanlässen.

Hinweis:
Die Deed of Gift (Stiftungsurkunde) legt fest, dass Rennen um den America’s Cup zwischen dem 1. November und dem 1. Mai in der südlichen Hemisphäre ausgetragen werden müssen. Doch das Urteil von Richter Cahn vom New York Supreme Court vom 12. Mai 2008, das besagt „dass der Austragungsort des Matchs in Valencia oder an irgendeinem anderen von der SNG gewählten Ort ist“ bewegte den titelverteidigenden Yachtclub im America’s Cup, die Société Nautique de Genève dazu, Ras al-Khaimah in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu wählen.