05.05.08 - In einem Akt sinnloser Zerstörungswut hatten unbekannte Täter in der Nacht zum 1. Mai das im Mantelhafen liegende Boot der Wasserschutzpolizei Überlingen widerrechtlich betreten und anschließend erheblich beschädigt. So rissen die Unbekannten eine Antenne aus der Halterung und entwendeten diese oder warfen sie in den Bodensee, beschädigten den Suchscheinwerfer und demolierten ein Blaulicht. Darüber hinaus trampelten die Unbekannten über ein Persenningdach des Polizeibootes, das hierbei ebenfalls beschädigt wurde und beschmierten die Frontscheibe mit Rasierschaum.
Durch diese Aktion richteten die unbekannten Täter nicht nur einen Sachschaden von rund 1000 Euro an, sondern setzten auch die Einsatzfähigkeit des Polizeibootes zeitweise außer Betrieb.
Welche Folgen ein für den Seenoteinsatz nicht zur Verfügung stehendes Polizeiboot nach sich ziehen kann, scheint diesen Zeitgenossen nicht bewusst oder gar gleichgültig zu sein. Nur einen Tag zuvor war auch dieses Polizeiboot den gesamten Nachmittag auf dem Bodensee im Einsatz, um mehrere Bootsbesatzungen und Surfer, die bei Starkwind in Seenot geraten waren, aus ihrer bedrohlichen Lage zu helfen. Hätten entsprechende Witterungsverhältnisse auch am 1. Mai geherrscht, wäre dieses Boot wenigsten für Dauer einer behelfsmäßigen Reparatur für Rettungseinsätze nicht zur Verfügung gestanden.
Ebenfalls erheblichen Sachschaden haben unbekannte Täter angerichtet, die in der Nacht zum 1. Mai, zwischen 02.10 und 02.25 Uhr die Karosserie eines auf dem Markdorfer Markplatz abgestellten Streifenwagen der Polizei mit roter Lackfarbe gesprühten.
Weiterte Sachsbeschädigungen wie Farbschmierereien an Gebäuden, abgesägte Bäume oder durch rohe Eier und Joghurt verunreinigte Hausfassaden wurden bislang aus nahezu allen Kreisgemeinden bei der Polizei angezeigt. Oftmals beläuft sich der hierdurch angerichtete Sachschaden mehrere hundert Euro.
Auch vor Verkehrseinrichtungen machten unbekannte Täter bei ihrem Treiben keinen Halt. Verbogene, umgeknickte und teilweise in die Fahrbahn ragende Verkehrszeichen waren vereinzelt ebenso festzustellen, wie abgeschraubte und Verkehrszeichen, deren Verbleib bislang nicht geklärt werden konnte.
Offensichtlich scheinen manche Zeitgenossen in der Freinacht einen Freibrief zur Begehung von Straftaten zu sehen. Oder sind derartige Delikte nur der Ersatz für mangelnde Kreativität bei der Ausheckung wirklicher Maischerze? In jedem Fall haben die Verursacher entsprechender Sachschäden damit zu rechnen, für die durch ihr Treiben angerichteten Kosten haftbar gemacht zu werden. Entsprechende Täterhinweise nehmen sämtliche Polizeidienststellen entgegen.