Die Schweiz plant eine Erneuerung ihrer Binnenschifffahrtsverordnung und deren Anpassung an die seit 1996 für europäische Binnengewässer geltenden EU-Sportbootrichtlinien.
Damit könnten auf Schweizer Gewässern nicht nur in der nach EU-Richtlinien gebaute und ausgerüstete Boote zugelassen, sondern auch schnelle und laute Wassermotorräder, so genannte Jet-Ski erlaubt werden. Bisher waren diese verboten. Im Rahmen der Revision sollen sie allerdings als Sportboote und nicht mehr als Vergnügungsschiffe eingestuft werden. Die Koppelung der zulässigen Leistung an die Schiffsgröße und ans Gewicht entfalle dann. Die Wassermotorräder sollen auf bewilligten Flächen bei Tag und klarer Sicht fahren dürfen. Die Kantone sollen als nächstes bis 2009 die Wasserflächen bestimmen, auf denen die Jet-Ski fahren dürfen. Am Schweizer Bodenseeufer dürften diese gewöhnlich ein- oder zweisitzigen und bis zu 60 Stundenkilometer schnellen Jet-Ski nicht auftauchen. Die Wassermotorrädern waren bisher verboten. Basis ist die BSO, die in einem Staatsvertrag von allein drei Ländern anerkannt wird. Dies ist auch Basis dafür, dass in anderen Bereichen von der EU-Regelung abgewichen wird.
Erst im Dezember 2007 sei das Thema in einer Sitzung der Regierungschefs und Regierungsvertreter der Seeanrainerländer, der Internationalen Bodenseekonferenz (IBK), in Vaduz besprochen worden. Auch dort sei man sich einig gewesen, dass Jet-Ski auf dem Bodensee nicht erwünscht seien. In der Schweiz waren diese bisher komplett verboten.